Alle Wirtschaftsbeteiligten, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch Tätigkeiten ausüben (auch passiv), die unter die Bestimmungen des Zollrechts fallen (zB als Importeur, Exporteur, Anmelder, Bewilligungsinhaber im Zollverfahren und dgl.), und die ihren Sitz oder Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft (im konkreten Fall in Österreich) haben, müssen sich bei der österreichischen Zollverwaltung registrieren lassen, damit ihnen eine EORI-Nummer zugewiesen werden kann.
Andere Personen als Wirtschaftsbeteiligte (zB Privatpersonen) können sich registrieren lassen.
Für jeden Wirtschaftsbeteiligten wird nur eine einzige EORI-Nummer vergeben, die in weiterer Folge vom Wirtschaftsbeteiligten und erforderlichenfalls auch von Niederlassungen des Wirtschaftsbeteiligten innerhalb der gesamten Europäischen Union zu verwenden ist.
Für die Registrierung muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.Jede/Jeder Wirtschaftsbeteiligte hat den Antrag auf Registrierung für sich selbst einzubringen; eine Beantragung durch einen Spediteur für jeden seiner Kunden ist nicht zulässig.
Der Antrag auf Registrierung hat über das Internet zu erfolgen. Den Link zur Registrierung finden Sie
hier.
Die Antragsdaten werden der/dem Wirtschaftsbeteiligten anschließend mittels E-Mail in Form eines EORI-Antrags übermittelt, der auszudrucken und unterfertigt an das für den Sitz der/des Wirtschaftsbeteiligten zuständige Zollamt auf dem Postwege oder mittels Telefax zu übermitteln ist.
Achtung: Ohne zusätzliche Unterfertigung und Weiterleitung des ausgedruckten EORI-Antrags an das zuständige Zollamt erfolgt keine Verarbeitung der elektronisch erfassten Daten und somit auch keine Registrierung.
Das Kundenteam in dem für Ihr Unternehmen zuständigen Zollamt überprüft die Richtigkeit der Antragsdaten und bei positiver Bestätigung derselben wird vom Competence
Center
Kundenadministration eine entsprechende EORI-Nummer vergeben.
In weiterer Folge wird Ihnen der Registrierungsbescheid über die Zuteilung der EORI-Nummer übermittelt.
Die Bearbeitungsdauer der Registrierungsanträge ist zumindest mit ca. zehn Arbeitstagen anberaumt.